Der Ponyhof

Das Reiter- und Pferdeparadies in Düsseldorf - Holthausen.

 

 Reitbeteiligungsvertrag per Handschlag

 Zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer wird eine Reitbeteiligung über die Nutzung eines Pony oder Pferdes vereinbart.

 

  § 1  Art und Umfang der Nutzung

 Der Nutzer darf das Pony (Pferd) des Eigentümers nach Maßgabe dieses Vertrages reiten/longieren.

 Turniereinsätze oder die Teilnahme an Springstunden/Jagden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers zulässig.

 Der Nutzer darf das Pony (Pferd) nach Vereinbarung pro Woche bis zu jeweils einer Stunde reiten/longieren.

 

 § 2  Kostenbeteiligung

 Der Nutzer zahlt für das Nutzungsrecht ein monatliches Entgelt nach Vereinbarung. Der Betrag wird bis zum 3. eines jeden Monats in bar gezahlt oder per Überweisung.

Auf folgendes Konto:

Andrea Leisner

Stadtsparkasse Düsseldorf

IBAN: DE74 3005 0110 0042 3090 21

BIC: DUSSDEDDXXX

 Der Nutzer beteiligt sich nicht an den Kosten für Tierarzt (Impfung oder Entwurmung), Futter und Hufbeschlag.

 

 § 3  Pflege

 Der Nutzer verpflichtet sich, das Pony (Pferd) ordnungsgemäß zu pflegen, mit ihm nach den Regeln einer fachgerechten Pferdehaltung umzugehen

 und Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln und zu reinigen. Zudem verpflichtet sich der Nutzer bei der Stallarbeit ( ausmisten und füttern ) zu helfen.

 Soweit erforderlich, ist der Nutzer berechtigt, einen Tierarzt im Namen des Eigentümers zu beauftragen. Der Eigentümer ist unverzüglich zu unterrichten.

 

  § 4  Haftung

 Für das Pony (Pferd) besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Der Nutzer beteiligt sich an den Kosten hierfür nicht.

 Der Eigentümer verpflichtet sich, die Versicherung über den Abschluss der Reitbeteiligung zu unterrichten. Die Vertragsparteien gehen davon aus,

 dass über die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Nutzer keinen Versicherungsschutz für eigene Schäden genießt.

 Eine Haftung des Eigentümers gegenüber dem Nutzer wird ausgeschlossen.

 Der Nutzer haftet für Schäden am Pony (Pferd), die von ihm verursacht werden allein. Hat der Eigentümer einen Schaden am Pony (Pferd) schuldhaft verursacht,

 trägt er die Tierarztkosten allein.

 

 § 5   Dauer des Vertrages

 Der Vertrag beginnt nach Vereinbarung und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann, wenn er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist,

 von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

 § 6   Zusätzliche Vereinbarungen

Änderungen des Vertrages und Kündigungen bedürfen der Textform ( E-Mail ).

Version 1.5

Düsseldorf, 18. November 2023    Andrea und Volker Leisner                                        

Design by Volker Leisner © ™ home of ponyhof 2014